Angebotsvorlage für Handwerker
Die meisten Handwerker-Angebote scheitern nicht am Preis, sondern daran, dass sie zu wenig sagen. Diese Seite zeigt, aus welchen Bausteinen ein Angebot besteht, welche davon rechtlich verlangt sind und wie ein vollständiges Muster aussieht — als lesbarer Text zum Abschreiben und als Word- und Excel-Datei, ohne Anmeldung und ohne Formular.
Ein Handwerker-Angebot braucht Absender und Empfänger, Nummer und Datum, einen Betreff, eine beschreibende Position je Leistung mit Menge und Preis, Netto- und Bruttosumme, einen Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, eine Bindefrist und die Angabe, was nicht enthalten ist.
Gesetzlich vorgeschrieben ist davon weniger, als die meisten glauben — das Angebot ist kein Rechnungsdokument. Pflicht sind gegenüber Privatkunden die Angabe des Gesamtpreises und, wenn ein Widerrufsrecht besteht, die Widerrufsbelehrung. Alles andere steht drin, weil es dich schützt oder weil es verkauft.
Angebot, Kostenvoranschlag, Richtpreis — drei verschiedene Dinge
Bevor es um die Vorlage geht, lohnt eine Unterscheidung, die im Alltag ständig verwischt wird. Die drei Wörter meinen drei verschiedene Verbindlichkeiten, und wer sie vertauscht, verschenkt entweder Geld oder Sicherheit.
Ein Angebot ist ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Wer einen solchen Antrag stellt, ist daran gebunden, solange er die Gebundenheit nicht ausschließt (§ 145 BGB). Sagt der Kunde unverändert ja, steht der Vertrag — ohne weitere Unterschrift, ohne Auftragsbestätigung. Der Preis ist dann der Preis.
Ein Kostenvoranschlag — im Gesetz „Kostenanschlag“ — ist die fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er steht unter dem Vorbehalt, dass sich der Aufwand anders entwickelt. Dafür trägst du eine Pflicht: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du sie dem Kunden unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Kündigt er deshalb den Vertrag, bleibt dir nur der Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB — also deutlich weniger, als du erwartet hast. Der Kostenvoranschlag ist kein Freibrief, sondern ein Tausch: weniger Bindung gegen mehr Sorgfaltspflicht.
Ein Richtpreis am Telefon ist rechtlich das Wackeligste und psychologisch das Härteste. Der Kunde merkt sich die Zahl, egal wie viele Einschränkungen du hinterhergeschoben hast. Wenn du eine Größenordnung nennen musst, nenne eine Spanne, nenne den Grund für die Spanne und schreib am selben Tag, dass sie unverbindlich war.
Entscheide dich vor dem Schreiben, was du schickst, und nenne das Dokument auch so. Ein Papier mit der Überschrift „Angebot“, in dem dreimal steht, dass alles nur ungefähr gilt, erzeugt genau die Unklarheit, die später teuer wird.
Und noch etwas, das viele Betriebe Geld kostet: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Wer für Aufmaß, Planung und Kalkulation bezahlt werden will, muss das vorher vereinbaren. Bei größeren Projekten ist eine Planungspauschale, die bei Auftragserteilung verrechnet wird, der ehrlichere Weg — sie filtert nebenbei die Anfragen heraus, bei denen nie ein Auftrag geplant war.
Was wirklich vorgeschrieben ist (und was nicht)
Hier hält sich ein hartnäckiges Missverständnis: dass es für Angebote einen gesetzlichen Pflichtkatalog gäbe wie für Rechnungen. Den gibt es nicht. Die bekannte Liste der Pflichtangaben — Steuernummer, fortlaufende Nummer, Leistungszeitpunkt, aufgeschlüsseltes Entgelt — steht in § 14 Abs. 4 UStG und gilt für die Rechnung. Ein Angebot ist keine Rechnung.
Vorgeschrieben ist trotzdem einiges, nur an anderer Stelle:
- Der Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat den Gesamtpreis anzugeben; sind die Preise aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 PAngV). Praktisch: die Bruttosumme groß, die Aufteilung darüber.
- Die Widerrufsbelehrung, wenn ein Widerrufsrecht besteht — also im Regelfall dann, wenn der Vertrag beim Kunden zu Hause, auf der Baustelle oder per Mail zustande kommt. Dazu weiter unten ein eigener Abschnitt.
- Die Angaben für Geschäftsbriefe, wenn dein Betrieb im Handelsregister steht. Ein eingetragener Kaufmann muss auf allen Geschäftsbriefen Firma, Rechtsformzusatz, Ort der Niederlassung, Registergericht und Registernummer nennen (§ 37a HGB), eine GmbH zusätzlich ihre Geschäftsführer (§ 35a GmbHG). Ein Angebot ist ein Geschäftsbrief. Für einen Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag gelten diese Vorschriften nicht — Name und ladungsfähige Anschrift gehören trotzdem hinein, schon damit der Kunde weiß, mit wem er es zu tun hat.
Alles Übrige steht nicht im Angebot, weil ein Gesetz es verlangt, sondern weil es dich schützt oder weil es verkauft. Genau das ist der Grund, warum eine Vorlage überhaupt etwas taugt: Sie sorgt dafür, dass die Dinge, an die man abends um halb neun nicht mehr denkt, trotzdem dastehen.
Diese Seite gibt den Stand wieder, wie er sich für einen Handwerksbetrieb darstellt, und nennt die Fundstellen, damit du sie nachlesen kannst. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Wenn es um größere Auftragssummen, ungewöhnliche Vertragskonstruktionen oder einen konkreten Streitfall geht, lass die Formulierungen einmal von jemandem prüfen, der dafür haftet — einmalige Kosten gegen dauerhafte Sicherheit in jedem Angebot.
Die Bausteine eines Handwerker-Angebots
Siebzehn Teile, von denen keiner viel Arbeit macht, wenn er einmal in der Vorlage steht. Die Spalte rechts sagt, was davon rechtlich verlangt ist und was du aus eigenem Interesse hineinschreibst.
| Baustein | Wozu er da ist | Vorgeschrieben? |
|---|---|---|
| Absender mit voller Anschrift | Der Kunde muss wissen, mit wem er einen Vertrag schließt und wohin er die Annahme schickt. | je nach Rechtsform |
| Empfänger mit voller Anschrift | Bestimmt, wem gegenüber du gebunden bist — und wer annehmen darf. | Kür |
| Angebotsnummer | Eindeutige Bezugsgröße für Nachträge, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung. | Kür |
| Datum | Startpunkt jeder Frist und Beleg dafür, auf welchen Preisstand sich das Angebot bezieht. | Kür |
| Bauvorhaben oder Betreff | Sagt in einer Zeile, worum es geht — und trennt zwei Angebote an denselben Kunden. | Kür |
| Bezug auf Termin und Aufmaß | Hält fest, auf welcher Grundlage gerechnet wurde. Ändert sich die Grundlage, ändert sich der Preis. | Kür |
| Leistungsbeschreibung je Position | Der wichtigste Teil: je Möbel, was der Kunde bekommt, was er davon hat und wie es ausgeführt ist. Was nicht beschrieben ist, wird später gestritten. | Kür |
| Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis | Je Möbel ein Preis, Montage und Anfahrt getrennt: nachvollziehbar und vergleichbar, ohne die Kalkulation offenzulegen. | Kür |
| Nettosumme, Umsatzsteuer, Bruttosumme | Privatkunden rechnen in Brutto. Der Gesamtpreis muss hervorgehoben sein. | Pflicht bei Privatkunden |
| Arbeitskostenanteil gesondert | Nur Arbeitskosten sind für den Privatkunden steuerlich begünstigt — ohne Ausweis geht der Vorteil verloren. | Kür, praktisch wichtig |
| Ausführungszeitraum | Ohne Angabe streiten sich hinterher zwei Vorstellungen davon, was „zeitnah“ heißt. | Kür |
| Zahlungsbedingungen | Regelt Abschläge, Fälligkeit und Zahlungsziel, bevor der erste Euro ausgegeben ist. | Kür |
| Bindefrist | Ohne Frist bleibt offen, wie lange du an deinem Preis festhalten musst. | Kür, dringend zu empfehlen |
| Grundlagen und Abgrenzung | Was nicht enthalten ist — Elektro, Fliesen, Entsorgung, Gerüst —, gehört ausdrücklich ins Angebot. | Kür |
| Hinweis zur Gewährleistung | Ein Satz genügt. Er stellt klar, dass die gesetzlichen Regeln gelten und nichts Eigenes vereinbart ist. | Kür |
| Widerrufsbelehrung | Beim Privatkunden zu Hause oder per Mail unterschrieben, läuft ohne Belehrung eine sehr lange Frist. | Pflicht, wenn ein Widerrufsrecht besteht |
| Ansprechpartner und Unterschrift | Ein Name und eine Nummer machen aus einem Schreiben ein Gegenüber. | Kür |
„Je nach Rechtsform“ meint die Angaben für Geschäftsbriefe nach § 37a HGB beziehungsweise § 35a GmbHG. Für einen nicht eingetragenen Einzelbetrieb gelten sie nicht.
Die Vorlage, vollständig
Hier steht das ganze Angebot, so wie es beim Kunden ankommt. Die Zahlen sind ein erfundener Beispielauftrag — ein raumhoher Einbauschrank von drei Metern — und sollen zeigen, wie das Dokument aufgebaut ist, nicht, was ein Schrank kostet. Was du ersetzt, steht in dieser Farbe. Die Positionen sind nach Möbeln gegliedert, nicht nach Kostenarten — warum, steht im Abschnitt Wie du die Positionen schneidest.
Schreinerei Mustermann e. K. · Werkstattweg 3 · 63517 Musterstadt
Telefon 06181 000000 · info@mustermann.de · www.mustermann.de
Amtsgericht Hanau HRA 0000 · Inhaber Max Mustermann · USt-IdNr. DE000000000
Die Zeile mit Registergericht und Registernummer ist Pflicht, wenn der Betrieb im Handelsregister steht (§ 37a HGB; bei einer GmbH § 35a GmbHG mit den Geschäftsführern). Nicht eingetragene Einzelbetriebe lassen sie weg und nennen Name und Anschrift.
Frau Anna Beispiel
Beispielweg 7
63517 Musterstadt
Angebot Nr. 2026-0147
Datum: 14. März 2026 · Kundennummer: 1042
Ansprechpartner: Max Mustermann, Telefon 06181 000000
Ihr Angebot: Einbauschrank für Ihr Schlafzimmer, Beispielweg 7, 63517 Musterstadt
Sehr geehrte Frau Beispiel,
Sie wünschen sich mehr Stauraum im Schlafzimmer — einen Schrank, der die ganze Wand nutzt und aussieht, als gehöre er zum Raum. Bei unserem Termin am 6. März 2026 habe ich alles bei Ihnen aufgemessen; der Schrank ist genau auf Ihre Wand geplant. Unten sehen Sie, was Sie bekommen, was es kostet und wie es weitergeht. Ändert sich an Maßen oder Wünschen noch etwas, rechne ich neu und sage Ihnen vorher Bescheid.
Wir fertigen in unserer eigenen Werkstatt in Musterstadt und bauen mit eigenen Leuten bei Ihnen ein.
Der erste Satz handelt vom Kunden und seinem Wunsch aus dem Gespräch, nicht von deinem Betrieb. Was dich ausmacht, nur mit Fakten, die stimmen.
| Pos. | Leistung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Einbauschrank für Ihr Schlafzimmer — raumhoch, 3 m breit Der Schrank nutzt die ganze Wand vom Boden bis zur Decke: viel Stauraum an einem Ort, und der Raum wirkt aufgeräumt. Ausführung: Korpus in Weiß, beschichtete Spanplatte 19 mm mit 2 mm starken Kanten — pflegeleicht und kratzfest; Rückwände eingenutet: stabil, verzieht sich nicht. Einlegeböden, die Sie in der Höhe verstellen können. Sechs Drehtüren mit gefräster Griffmulde — nichts steht vor, nichts bleibt hängen; dank Scharnieren mit Dämpfung schließen sie leise. Vier Schubkästen auf Vollauszug mit Selbsteinzug: Sie sehen und erreichen alles bis ganz hinten, und das letzte Stück zieht der Schubkasten von selbst zu. Enthalten sind das Aufmaß bei Ihnen, die Planung mit Detailzeichnung und die Fertigung in unserer Werkstatt. | 1 Stück | 4.090,00 € | 4.090,00 € |
| 2 | Lieferung und Montage bei Ihnen Sie müssen nichts tragen und nichts aufbauen: Wir liefern den Schrank und bauen ihn bei Ihnen fertig ein. Ausführung: Aufstellen und an Wand und Boden anpassen, Anschlussfugen abdichten — der Schrank schließt sauber an, ohne Spalt zur Wand. | 1 Pauschale | 510,00 € | 510,00 € |
| 3 | An- und Abfahrt Ausführung: Fahrt unserer Monteure zu Ihnen und zurück. | 1 Pauschale | 45,00 € | 45,00 € |
Auf Wunsch zusätzlich: Licht im Schrank. Beleuchtung im Schrank, die beim Öffnen der Türen angeht — Sie sehen auch früh am Morgen sofort, was wo liegt. Preis: … € netto. Nicht in der Summe enthalten. Wenn Sie das möchten, kreuzen Sie es bei der Auftragserteilung an.
Eine Wahlposition ist ein Beispiel: Nur anbieten, was du wirklich so baust, höchstens ein bis drei — sonst den Absatz löschen.
| Nettosumme | 4.645,00 € |
| zzgl. 19 % Umsatzsteuer | 882,55 € |
| Gesamtbetrag brutto | 5.527,55 € |
Darin enthalten sind Arbeitskosten für Leistungen in Ihrem Haushalt (Positionen 2 und 3): 555,00 € netto, 660,45 € brutto. Diesen Anteil können Sie in der Regel von der Steuer absetzen: 20 % davon nach § 35a EStG, wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen. Ob und in welcher Höhe, klärt Ihr Steuerberater.
So geht es weiter: 1. Sie sagen zu — mit Ihrer Unterschrift unten. 2. Wir fertigen Ihren Schrank in unserer Werkstatt nach der beigefügten Zeichnung. 3. Wir liefern und bauen ihn bei Ihnen ein, voraussichtlich in Kalenderwoche 18/2026; den genauen Tag stimmen wir mit Ihnen ab. Bitte machen Sie dafür die Wand frei zugänglich; eine Steckdose in der Nähe genügt uns.
Zahlung: 50 % bei Anlieferung der fertigen Teile, den Rest nach der Abnahme — Sie zahlen also erst, wenn der Schrank da ist. Jeweils innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto.
Gültigkeit: Dieses Angebot gilt bis zum 11. April 2026. Melden Sie sich gern auch danach — dann rechne ich mit den aktuellen Material- und Lohnkosten neu.
Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Mängelansprüche.
Grundlage ist das Aufmaß vom 6. März 2026 und die beigefügte Zeichnung Nr. 2026-0147-1. Wir gehen davon aus, dass die Wand tragfähig und im Wesentlichen lotrecht ist.
Nicht enthalten sind: Elektroarbeiten, Maler- und Bodenarbeiten, Abbau und Entsorgung vorhandener Möbel, Kernbohrungen, Gerüst. Das biete ich Ihnen auf Wunsch gern gesondert an.
[Hier steht die Widerrufsbelehrung im Wortlaut — siehe Abschnitt „Widerrufsrecht bei Privatkunden“ weiter unten. Dazu gehört das Muster-Widerrufsformular als eigenes Blatt.]
Hier steht mit Absicht kein nachgebauter Text. Für die Belehrung gibt es ein gesetzliches Muster (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) und ein Muster-Widerrufsformular (Anlage 2). Wer das Muster zutreffend ausgefüllt verwendet, ist auf der sicheren Seite; wer es umformuliert, verliert genau diese Sicherheit.
Passt alles für Sie? Dann unterschreiben Sie unten und schicken Sie mir das Blatt zurück, gern auch als Foto per E-Mail. Ich melde mich danach innerhalb von zwei Werktagen mit dem Montagetermin. Möchten Sie etwas ändern, rufen Sie mich einfach an: 06181 000000.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Schreinermeister
Auftragserteilung: Ich beauftrage die oben angebotenen Leistungen zu den genannten Bedingungen. ☐ Mit der Wahlposition „Licht im Schrank“.
Ort, Datum, Unterschrift: ______________________
Bankverbindung: Musterbank · IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00 · Steuernummer 00/000/00000
Vier Teile darfst du beim Übernehmen nicht überspringen: Bindefrist, Zahlungsbedingungen, die Abgrenzung „nicht enthalten“ und — bei Privatkunden — die Widerrufsbelehrung. Alles andere ist Form; diese vier sind Geld.
Die Vorlage als Word und Excel
Wer nicht abschreiben will: Die Vorlage gibt es auch als Word- und als Excel-Datei, kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Sie hat dieselben Bausteine wie das Muster oben und ist genauso nach Möbeln gegliedert: je Möbel eine Position mit Titel, Nutzen, Ausführung und einem Preis, dazu Lieferung und Montage, die Anfahrt und eine Wahlposition, die nicht in die Summe eingeht. Montage und Anfahrt stehen für den Arbeitskostenanteil schon getrennt.
Beide Dateien ohne Makros. Die Beispielzeilen sind der Einbauschrank aus dem Ratgeber Einbauschrank kalkulieren (2,40 m breit, Stundensatz 80 € als Beispielwert) — sie zeigen, wie eine Position aufgebaut ist, nicht, was dein Schrank kostet. Planung, Material und Werkstattstunden aus dem Ratgeber stecken im Pauschalpreis des Schranks; die Nettosumme ist dieselbe wie dort.
So gehst du vor
- Briefkopf, Bankverbindung und deine Standardtexte einmal eintragen und die Datei als eigene Vorlage speichern.
- Für jedes Angebot alles ersetzen, was in eckigen Klammern und in Kupferfarbe (braun-orange) steht: Kunde, Nummer, Datum, Bindefrist, Betreff.
- Das Beispiel durch deine Möbel ersetzen, je Möbel eine Position. Den Preis rechnest du intern nach Kostenarten (in Excel auf dem Blatt „Kalkulation (intern)“) und trägst nur das Ergebnis ein. In Excel stehen freie Zeilen für weitere Möbel bereit; brauchst du mehr, fügst du Zeilen zwischen den Positionen ein — die Formel in Spalte F aus der Zeile darüber nach unten ziehen.
- Bei Privatkunden die Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster einsetzen — die Vorlage hat dafür einen Platzhalter, keinen nachgebauten Text (warum, steht im Abschnitt Widerrufsrecht). Soll vor Ende der Widerrufsfrist begonnen werden, gehört das ausdrückliche Verlangen des Kunden dazu; auch dafür ist ein Platzhalter drin.
- Die Ausfüllhinweise löschen (in Word die letzte Seite) und das Angebot als PDF verschicken. In Excel nur das Blatt „Angebot“ drucken — die beiden anderen Blätter sind für dich.
Die Excel-Datei rechnet Summen, keine Preise. Wie viele Stunden der Schrank in der Werkstatt braucht und was das Material kostet, trägst du selbst ein, und keine Formel prüft, ob das stimmt. An dieser Stelle setzt CraftFlow an: Du beschreibst das Projekt, CraftFlow schlägt die Positionen mit Stunden je Kostenstelle und Material mit deinem Aufschlag vor, und du prüfst und änderst sie, bevor das Angebot rausgeht. Wer ein paar Angebote im Monat schreibt, kommt mit der Vorlage gut zurecht.
Wie du die Positionen schneidest
Der Positionsteil ist der einzige, den der Kunde wirklich liest. Alles davor ist Höflichkeit, alles danach sind Bedingungen. Hier entscheidet sich, ob dein Angebot vergleichbar wirkt oder beliebig.
Nach Möbeln gliedern, nicht nach Kostenarten
Für deine Kalkulation sind Planung, Material, Werkstatt, Oberfläche und Montage getrennte Blöcke — so rechnest du nach dem Auftrag nach, wo die Zeit geblieben ist. Ins Angebot gehört diese Gliederung nicht. Der Kunde kauft einen Schrank, kein Kostenblatt. Steht dort „Material“ und „Werkstattfertigung“ mit eigenem Preis, prüft er Einzelposten: Wäre das Material im Baumarkt billiger? Warum so viele Stunden? Über einen Stundenblock lässt sich leichter verhandeln als über ein Möbel, das man sich mit allen Einzelheiten vorstellen kann.
Im Muster ist deshalb jedes Möbel eine Position mit einem Preis. Aufmaß, Planung, Korpus, Türen und Schubkästen stecken im Pauschalpreis des Schranks: 180,00 € + 2.340,00 € + 990,00 € + 580,00 € = 4.090,00 €. Eigene Zeilen bekommen nur Leistungen, die der Kunde als eigene Leistung versteht: Lieferung und Montage — auch, weil die Arbeitskosten in seinem Haushalt für den Steuerabzug getrennt stehen müssen — und die Anfahrt. Bei mehreren Möbeln: „1 Einbauschrank Schlafzimmer, 2 Sideboard Wohnzimmer“. Deine Kalkulation nach Kostenarten bleibt dabei erhalten, nur eben intern; die Excel-Vorlage hat dafür ein eigenes Blatt.
Erst der Nutzen, dann die Ausführung
„Einbauschrank“ ist kein Leistungstext. „Korpus 19 mm Spanplatte melaminbeschichtet weiß, Kanten ABS 2 mm, Rückwand 8 mm eingenutet“ ist einer — aber für den Schreiner, nicht für den Kunden. Ein guter Positionstext hat drei Teile: einen Titel, der sagt, was der Kunde bekommt („Einbauschrank für Ihr Schlafzimmer, raumhoch, 3 m breit“); ein bis zwei Sätze, was er im Alltag davon hat; und die Ausführung mit Maßen, Material, Oberfläche, Beschlägen und Ausstattung.
Die Ausführung bleibt Pflicht. Sie legt fest, was vereinbart ist, und sie ist dein Beleg, wenn ein halbes Jahr später jemand behauptet, es sei eine andere Kante vereinbart gewesen. Übersetze dabei jedes technische Merkmal in das, was der Kunde merkt: Scharniere mit Dämpfung heißen „die Türen schließen leise“, Vollauszug heißt „Sie erreichen alles bis ganz hinten“, die eingenutete Rückwand heißt „stabil, verzieht sich nicht“. Schreib nur hinein, was du wirklich so baust.
Wie fein aufteilen?
Zu grob — eine einzige Zeile mit einer großen Zahl und ohne Beschreibung — lädt zum Feilschen ein, weil der Preis nirgends festgemacht ist. Zu fein — Material, Stunden und Beschläge je Zeile — öffnet jede einzelne Zeile zur Diskussion. Dazwischen liegt die richtige Tiefe: eine Position je Möbel, mit beschriebener Ausstattung, plus Lieferung und Montage und die Anfahrt.
Der Vorteil zeigt sich im Preisgespräch. Wenn der Kunde sagt, es sei zu teuer, sprichst du über die Ausstattung statt über die Gesamtsumme: Braucht es die vier Schubkästen, oder reichen Einlegeböden? Dann streicht er Leistung — und nicht deine Marge.
Optionen statt Rabatt
Positionen, die der Kunde wählen kann, gehören ins Angebot, aber nicht in die Summe. Kennzeichne sie als Option oder Alternativposition und rechne sie nicht mit. So hast du eine Antwort auf „geht da noch was“, ohne beim Preis nachzugeben: Du zeigst, was dazukommen könnte, statt zu zeigen, was du abziehen würdest. Der Kunde entscheidet dann zwischen zwei Varianten statt über das Ob. Im Muster ist das die Beleuchtung im Schrank; mehr als ein bis drei solcher Positionen machen das Angebot unübersichtlich.
Die Zahl dahinter
Ein gut geschnittenes Angebot mit einem geratenen Preis ist immer noch ein geratener Preis. Die Positionen sind die Darstellung, nicht die Kalkulation. Wie der Stundensatz entsteht, der hinter jeder dieser Zeilen steckt, steht ausführlich im Ratgeber zum Stundensatz — mit durchgerechnetem Beispiel und der Frage, warum ein Betrieb nicht einen Satz hat, sondern für jede Kostenstelle einen eigenen.
Bindefrist: die zwei Zeilen, die am meisten sparen
Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Wie lange, steht im Gesetz nur ungenau: Ohne eigene Frist kann der Kunde annehmen bis zu dem Zeitpunkt, in dem du die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darfst (§ 147 BGB). Was das im konkreten Fall heißt, weiß niemand vorher — und das ist genau das Problem.
Die Lösung ist eine eigene Frist. Bestimmst du eine, kann die Annahme nur innerhalb dieser Frist erfolgen (§ 148 BGB). Zwei bis vier Wochen sind üblich. Bei stark schwankenden Materialpreisen darf es kürzer sein; dann gehört ein Satz dazu, warum.
„An dieses Angebot halte ich mich bis zum 11. April 2026 gebunden. Danach erstelle ich Ihnen gern ein neues zu den dann gültigen Material- und Lohnkosten.“ — Ein konkretes Datum ist besser als „vier Wochen“: Es muss niemand rechnen, und es erzeugt nebenbei einen sanften Anlass, sich zu entscheiden.
Der andere Weg ist der Zusatz „freibleibend“. Er schließt die Gebundenheit aus — dann ist dein Schreiben rechtlich kein bindender Antrag mehr, sondern eine Einladung, einen zu stellen. Das gibt dir Luft, nimmt dem Angebot aber auch die Verbindlichkeit, die ein Kunde spüren soll. Für ein durchkalkuliertes Festpreisangebot ist die datierte Bindefrist in aller Regel das bessere Werkzeug.
Ein praktischer Nebeneffekt: Die Bindefrist ist der natürliche Anlass zum Nachfassen. Drei Tage vor Ablauf anzurufen ist kein Drängen, sondern Service — und der mit Abstand häufigste Grund, warum aus einem liegen gebliebenen Angebot doch noch ein Auftrag wird.
Zahlungsbedingungen, Abschläge, Fälligkeit
Ohne Vereinbarung wird die Vergütung beim Werkvertrag erst bei der Abnahme fällig (§ 641 BGB). Das heißt: Material, Löhne und Maschinenzeit finanzierst du bis zum letzten Tag vor. Bei einem Auftrag über wenige hundert Euro ist das egal, bei einer Küche nicht.
Für bereits erbrachte vertragsgemäße Leistungen kannst du Abschläge verlangen (§ 632a BGB) — vereinbaren musst du sie trotzdem, und das Angebot ist der richtige Ort dafür. Eine übliche Staffelung für ein Möbelprojekt: ein Abschlag bei Anlieferung der gefertigten Teile, der Rest nach Abnahme. Wer bei sehr langen Vorlaufzeiten oder teurem Sondermaterial eine Anzahlung braucht, sollte sie ausdrücklich ansprechen und begründen, statt sie in Kleingedrucktes zu schreiben: Eine vorformulierte Vorkasse-Klausel gegenüber Privatkunden ist rechtlich heikel und im Zweifel weniger wert als eine offen vereinbarte Regelung.
Zum Zahlungsziel: Vierzehn Tage netto sind im Handwerk üblich und reichen jedem Privatkunden. Wer Skonto anbietet, sollte vorher nachrechnen — zwei Prozent auf zehn Tage statt dreißig sind aufs Jahr gerechnet ein sehr teurer Kredit, den du gibst. Wenn du Skonto einsetzt, dann als bewusstes Mittel gegen schlechte Zahlungsmoral, nicht aus Gewohnheit.
Und für den Fall, dass nicht gezahlt wird: Verzug tritt spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein — gegenüber einem Verbraucher allerdings nur, wenn du in der Rechnung besonders auf diese Folgen hingewiesen hast (§ 286 Abs. 3 BGB). Dieser Hinweis gehört also in die Rechnung, nicht ins Angebot. Setz ihn einmal in deine Vorlage, dann steht er überall.
Gewährleistung und Abnahme
Im Angebot genügt ein Satz: dass die gesetzlichen Bestimmungen über Mängelansprüche gelten. Damit ist klargestellt, dass nichts Abweichendes vereinbart ist — und du handelst dir keine Formulierung ein, die gegenüber einem Verbraucher ohnehin nicht haltbar wäre.
Dahinter steht § 634a BGB. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und in fünf Jahren bei einem Bauwerk. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Ob ein fest eingebautes Möbel im konkreten Fall als Arbeit an einem Bauwerk zählt, hängt davon ab, wie fest und wie dauerhaft es mit dem Gebäude verbunden ist — das ist eine Frage des Einzelfalls und nichts, was man pauschal beantworten sollte.
Wichtiger für den Alltag ist die Abnahme selbst, weil an ihr fast alles hängt: Ab da wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB), ab da läuft die Verjährung, ab da kehrt sich die Beweislast um. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk vertragsgemäß hergestellt ist (§ 640 Abs. 1 BGB). Nimmt er trotz Fristsetzung nicht ab und benennt dabei keinen Mangel, kann die Abnahme als erfolgt gelten — bei einem Verbraucher allerdings nur, wenn du ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen hast (§ 640 Abs. 2 BGB).
Praktisch heißt das: Mach die Abnahme zu einem Termin, nicht zu einem Gefühl. Ein kurzes Protokoll mit Datum, den Anwesenden, einer Zeile zum Zustand und der Unterschrift beider Seiten kostet zehn Minuten und ist das wertvollste Blatt Papier im ganzen Auftrag. Kündige es schon im Angebot an, dann wundert sich später niemand.
Widerrufsrecht bei Privatkunden
Das ist der Teil, den kleine Betriebe am häufigsten übersehen — und der am teuersten werden kann.
Verbraucher haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB). Für einen Handwerksbetrieb ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme: Du sitzt am Küchentisch, der Kunde unterschreibt das Angebot — außerhalb von Geschäftsräumen. Oder er schreibt „passt so, bitte ausführen“ per Mail — Fernabsatz. Die Frist beträgt vierzehn Tage (§ 355 Abs. 2 BGB), und sie beginnt erst zu laufen, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde.
Ohne Belehrung startet die Vierzehntagefrist nicht. Der Kunde kann also lange nach dem Einbau noch widerrufen — und dann streitet man darüber, was du für die bereits erbrachte Leistung bekommst. Ein Schrank, der maßgenau in eine fremde Nische gebaut wurde, lässt sich nicht zurücknehmen und weiterverkaufen.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Maßanfertigungen automatisch ausgenommen seien. Die Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB betrifft Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist. Ob dein Auftrag ein solcher Liefervertrag ist oder ein Werkvertrag, bei dem die Herstellung eines Werks im Vordergrund steht, entscheidet sich am Einzelfall — und in der Rechtsprechung wird der Ausschluss bei Werkverträgen zurückhaltend gehandhabt. Verlass dich also nicht darauf. Belehren kostet nichts; nicht belehren kann sehr viel kosten.
Für die Belehrung gibt es ein gesetzliches Muster: Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB. Dazu gehört das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2. Nimm diese Texte wörtlich und füll die Lücken zutreffend aus — wer umformuliert oder kürzt, gibt die Sicherheit auf, die das Muster gerade bietet. Beides gehört dem Kunden zusammen mit dem Angebot ausgehändigt oder zugeschickt, nicht nachgereicht.
Zwei Dinge sind noch wichtig. Erstens: Willst du vor Ablauf der vierzehn Tage anfangen, brauchst du dafür das ausdrückliche Verlangen des Kunden — sonst stehst du bei einem Widerruf mit leeren Händen da. Zweitens: Verbraucherbauverträge, also der Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden (§ 650i BGB), folgen eigenen Regeln. Für den klassischen Schreinerauftrag ist das selten einschlägig, aber wenn du in diese Richtung arbeitest, lass es einmal prüfen.
Brutto, netto und der Arbeitskostenanteil
Gegenüber gewerblichen Kunden rechnet man netto — die Umsatzsteuer ist für sie ein durchlaufender Posten. Gegenüber Privatkunden ist Netto die falsche Hauptzahl. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat den Gesamtpreis anzugeben, und sind die Preise aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 PAngV).
Das ist nicht nur eine Vorschrift, sondern auch klug. Der Privatkunde merkt sich die große Zahl. Wenn die große Zahl netto war und am Ende neunzehn Prozent dazukommen, fühlt sich das nach einem Trick an — selbst wenn „zzgl. USt“ danebenstand. Zeig deshalb Nettosumme und Steuerbetrag klein und die Bruttosumme groß.
Der Arbeitskostenanteil
Privatkunden können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist eine Rechnung und dass der Betrag unbar auf dein Konto gezahlt wurde (§ 35a Abs. 5 EStG). Materialkosten sind nicht begünstigt.
Entscheidend ist dabei eine Einschränkung, die oft untergeht: Begünstigt sind Leistungen, die im Haushalt des Kunden erbracht werden. Die Stunden, die dein Geselle in der Werkstatt an dem Schrank gearbeitet hat, zählen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht dazu — die Montage beim Kunden schon. Im Musterangebot oben sind deshalb nur die Positionen 2 und 3 als Arbeitskosten in diesem Sinne ausgewiesen: 555,00 € netto von 4.645,00 €.
Zwei Gründe, das schon ins Angebot zu schreiben, obwohl es erst für die Rechnung zählt: Es ist ein Verkaufsargument, das dich nichts kostet — und es zwingt dich, die Montagezeit sauber von der Werkstattzeit zu trennen, was der Kalkulation ohnehin guttut.
In CraftFlow erledigt das ein Haken: Es rechnet die Arbeitskosten vor Ort aus Montage, Lieferung und Anfahrt (ob die Lieferung dazugehört, klärst du mit deinem Steuerberater) und schreibt den Betrag mit Umsatzsteuer unter die Angebotssumme. Wie du ihn einschaltest und den Wortlaut anpasst, steht unter Standardtexte fürs Angebot. Ob dein Kunde den Betrag absetzen kann, klärt er mit seinem Steuerberater.
Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. In der Rechnung gehört der Hinweis darauf hinein. Im Angebot ist er zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber üblich und sinnvoll — sonst rechnet der Kunde im Kopf noch die Mehrwertsteuer dazu und wundert sich später über die Rechnung. Ein Satz reicht: dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Die Summe im Angebot ist dann zugleich die Endsumme.
Die Fundstellen auf einen Blick
Damit nichts geglaubt werden muss: Hier stehen alle Vorschriften, auf die sich diese Seite bezieht, zum Nachlesen. Die Spalte rechts fasst in einem Satz zusammen, worum es geht — sie ersetzt den Gesetzestext nicht und ist keine Rechtsberatung.
| Thema | Fundstelle | Worum es geht |
|---|---|---|
| Bindung an das Angebot | § 145 BGB | Wer einen Vertrag anträgt, ist daran gebunden — es sei denn, er schließt die Gebundenheit aus („freibleibend“). |
| Wie lange der Kunde annehmen kann | § 147 BGB | Ohne eigene Frist gilt der Zeitraum, in dem der Anbietende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf — eine dehnbare Größe. |
| Eigene Annahmefrist | § 148 BGB | Bestimmst du eine Frist, kann die Annahme nur innerhalb dieser Frist erfolgen. Das ist die Grundlage der Bindefrist. |
| Kostenvoranschlag | § 632 Abs. 3 BGB | Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Wer ihn bezahlt haben will, muss das vorher vereinbaren. |
| Überschreitung eines Kostenanschlags | § 649 BGB | Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du sie unverzüglich anzeigen. Kündigt der Kunde deshalb, bekommst du nur den Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB. |
| Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern | § 3 PAngV | Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat den Gesamtpreis anzugeben — und bei aufgegliederten Preisen den Gesamtpreis hervorzuheben. |
| Widerrufsrecht | § 312g BGB | Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. |
| Widerrufsfrist | § 355 Abs. 2 BGB | Vierzehn Tage. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt sie nicht zu laufen. |
| Muster für die Belehrung | Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB | Das gesetzliche Muster. Wer es zutreffend ausgefüllt verwendet, ist auf der sicheren Seite. Anlage 2 enthält das Muster-Widerrufsformular. |
| Abschlagszahlungen | § 632a BGB | Für bereits erbrachte vertragsgemäße Leistungen kannst du Abschläge verlangen. |
| Abnahme | § 640 BGB | Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt er nach Fristsetzung nicht ab und benennt keinen Mangel, kann die Abnahme als erfolgt gelten — beim Verbraucher nur bei Hinweis in Textform. |
| Fälligkeit der Vergütung | § 641 BGB | Die Vergütung wird bei Abnahme fällig — nicht bei Lieferung, nicht bei Rechnungsstellung. |
| Verjährung von Mängelansprüchen | § 634a BGB | Zwei Jahre bei Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache, fünf Jahre bei einem Bauwerk. Beginn ab Abnahme. |
| Verzug und Verzugszinsen | §§ 286, 288 BGB | Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein — beim Verbraucher nur, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde. |
| Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen | § 37a HGB, § 35a GmbHG | Eingetragene Kaufleute und GmbHs müssen auf allen Geschäftsbriefen Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer nennen — die GmbH zusätzlich ihre Geschäftsführer. |
| Pflichtangaben der Rechnung | § 14 Abs. 4 UStG | Gilt für die Rechnung, nicht für das Angebot. Wer die Angaben schon ins Angebot nimmt, hat sie später ohne Nacharbeit beisammen. |
| Steuerermäßigung des Privatkunden | § 35a Abs. 3 und 5 EStG | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten; nur gegen Rechnung und unbare Zahlung. |
Gesetze ändern sich. Wenn du diese Seite lange nach dem Stand oben liest, sieh im Zweifel am Gesetzestext nach — alle genannten Vorschriften stehen frei zugänglich im Netz.
Die Fehler, die Angebote kosten
Nicht aus der Sicht eines Textbausteinverkäufers, sondern aus der Sicht eines Betriebs, der die Rechnung dafür bezahlt hat.
Die Leistung wird benannt statt beschrieben
„Einbauschrank nach Absprache, 3.900 €“ ist kein Angebot, sondern ein Preisschild. Der Kunde weiß nicht, was er bekommt, und du kannst nicht belegen, was du versprochen hast. Beschreibe Maße, Material, Oberfläche, Beschläge und Ausstattung — und sag dazu, was der Kunde davon hat. Der Satz, der im Angebot fehlt, ist der Satz, über den auf der Baustelle gestritten wird.
Eine Zahl für alles, ohne Beschreibung
Eine große Zahl ohne Aufteilung und ohne beschriebene Ausstattung lädt zum Feilschen ein, weil es nichts gibt, woran sich der Preis festmacht. Mit einer Position je Möbel, deren Ausstattung beschrieben ist, führst du das Gespräch woanders hin: Nicht „geht da noch was“, sondern „brauchen wir die vier Schubkästen“. Der Kunde streicht dann Leistung statt Marge.
Das Angebot ist nach Kostenarten gegliedert
„Material 1.030 €, Werkstatt 1.060 €, Planung 240 €“ ist deine Kalkulation, nicht das, was der Kunde kauft. Er beginnt, Einzelposten zu prüfen — ob das Material im Baumarkt billiger wäre, warum es so viele Stunden sind — statt sich seinen Schrank vorzustellen. Gliedere nach Möbeln, beschreibe, was er davon hat, und behalte die Kostenarten für die Nachkalkulation.
Keine Bindefrist
Ohne eigene Frist gilt der dehnbare Maßstab des § 147 BGB. Ein Kunde, der sich nach zehn Wochen meldet, hält dir dein Angebot vor — mit Materialpreisen von vorgestern. Zwei bis vier Wochen sind üblich und reichen jedem, der sich wirklich entscheiden will.
Die Arbeitskosten sind nicht ausgewiesen
Für den Privatkunden sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich begünstigt, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Materialkosten zählen nicht. Wer alles in eine Summe wirft, nimmt dem Kunden diesen Vorteil — und verschenkt ein Verkaufsargument, das dich keinen Cent kostet.
Netto-Preise an einen Privatkunden
Der Privatkunde liest die große Zahl und rechnet damit. Kommen später 19 Prozent dazu, fühlt sich das nach einem Trick an, selbst wenn „zzgl. USt“ danebenstand. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis anzugeben und hervorzuheben (§ 3 PAngV) — schreib die Bruttosumme groß und die Nettosumme klein darüber.
Die Widerrufsbelehrung fehlt
Du sitzt am Küchentisch, der Kunde unterschreibt — das ist ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die vierzehntägige Frist nicht zu laufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Dass eine Maßanfertigung vorliegt, hilft nicht zuverlässig weiter: Der Ausnahmetatbestand in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB betrifft die Lieferung von Waren, und ob dein Auftrag darunterfällt, entscheidet sich am Einzelfall.
Es steht nicht drin, was nicht enthalten ist
Elektroanschluss, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Entsorgung der alten Möbel, Gerüst, Kernbohrung. Der Kunde nimmt an, dass es dabei ist, du nimmst an, dass es das nicht ist. Ein kurzer Abschnitt „Nicht enthalten“ kostet drei Zeilen und spart ein unangenehmes Gespräch.
Zahlungsbedingungen fehlen
Ohne Vereinbarung wird die Vergütung bei Abnahme fällig (§ 641 BGB) — du finanzierst also Material und Arbeitszeit bis zum Schluss vor. Für bereits erbrachte Leistungen kannst du Abschläge verlangen (§ 632a BGB), aber vereinbaren musst du sie. Im Angebot ist der richtige Ort dafür.
Der Preis ist geschätzt statt gerechnet
Der häufigste Fehler steht gar nicht im Angebot, sondern dahinter. Wer die Summe aus dem Bauch bildet, weiß im Preisgespräch nicht, wo die Grenze liegt, und gibt entweder zu früh nach oder verliert den Auftrag ohne Grund. Wie der Stundensatz dahinter entsteht, steht im Ratgeber zum Stundensatz.
Was nach dem Absenden passiert
Ein Angebot ist kein abgeschlossener Vorgang, sondern der Anfang von drei weiteren.
Nachfassen
Die meisten Angebote, aus denen nichts wird, scheitern nicht am Preis, sondern daran, dass sich niemand mehr gemeldet hat. Der Kunde hat drei Angebote auf dem Tisch, zwei Kinder und eine Waschmaschine, die tropft. Ein kurzer Anruf ein paar Tage vor Ablauf der Bindefrist ist kein Verkaufsdruck, sondern ein Termin, den du dir selbst gesetzt hast. Genau dafür ist die Bindefrist nebenbei gut.
Aufbewahren
Angebote sind Handelsbriefe. Empfangene und abgesandte Handelsbriefe sind nach § 257 HGB sechs Jahre aufzubewahren; § 147 AO sieht dieselbe Frist vor. Das gilt auch für Angebote, aus denen nie ein Auftrag wurde. Wer sie digital ablegt, sollte darauf achten, dass sie unverändert lesbar bleiben.
Nachrechnen
Der wertvollste Teil kommt zum Schluss und wird fast immer ausgelassen: der Vergleich zwischen dem, was du kalkuliert hast, und dem, was der Auftrag tatsächlich gebraucht hat. Wenn die Ist-Zeit dauerhaft über der Soll-Zeit liegt, stimmt entweder die Zeitschätzung nicht oder die Komplexität wurde unterschätzt — in beiden Fällen gehört der Richtwert für das nächste Angebot angepasst.
Ohne diese Rückmeldung bleibt jede Vorlage eine Form ohne Inhalt: Das Angebot sieht dann zwar gut aus, aber die Zahlen darin sind aus demselben Bauchgefühl entstanden wie vor fünf Jahren. Wie man die Zahlen stattdessen herleitet, steht im Ratgeber zum Stundensatz; wie eine Kalkulation aus Material mit Aufschlag und Stunden je Kostenstelle zusammengesetzt ist, rechnet Kalkulationsprogramm für Schreiner an einem Einbauschrank vor.
Was CraftFlow damit macht
Diese Seite ist von uns, deshalb der Vollständigkeit halber, kurz: Die Vorlage oben funktioniert in Word, in einem Texteditor und auf Papier. Wer zwei Angebote im Monat schreibt, braucht dafür keine Software.
CraftFlow nimmt zwei Dinge ab, die bei jedem Angebot wieder anfallen. Das eine sind die Textteile, die immer gleich sind — Anschreiben, Zahlungsbedingungen, Bindefrist, Widerrufsbelehrung: einmal hinterlegt, danach in jedem Angebot dabei. Das andere ist die Kalkulation dahinter: Du beschreibst das Projekt per Text, Sprachnachricht oder Foto vom Aufmaß und bekommst die Positionen mit Zeiten je Kostenstelle und Material mit deinem Aufschlag zurück, statt sie zu tippen. Wie das im Alltag aussieht, steht auf Angebot schreiben als Handwerker.
Gebaut hat es ein Schreinermeister für den eigenen Betrieb, bevor daraus ein Produkt wurde — deshalb sind es die Kostenstellen des Holzhandwerks und nicht die einer allgemeinen Bürosoftware. Was die Software tut, steht unter Schreiner-Software. Wenn dich das nicht interessiert: Die Vorlage oben funktioniert auch ohne uns, und sie ist dafür gedacht, mitgenommen zu werden.
Häufige Fragen
Gibt es die Angebotsvorlage als Word- oder Excel-Datei?
Ja, kostenlos und ohne Anmeldung: als Word-Datei (.docx) zum Ausfüllen und als Excel-Datei (.xlsx), die Gesamtpreise, Summe, Nachlass, Nettosumme, 19 Prozent Umsatzsteuer, Bruttosumme und den Arbeitskostenanteil selbst rechnet. Beide sind nach Möbeln gegliedert, nicht nach Kostenarten: je Möbel eine Position mit Titel, Nutzen, Ausführung und einem Preis, dazu Lieferung und Montage, die Anfahrt und eine Wahlposition außerhalb der Summe; das Beispiel ist ein Einbauschrank. Planung, Material und Werkstattstunden rechnest du intern — die Excel-Datei hat dafür ein eigenes Blatt. Die Dateien enthalten keine Makros. Die Preise darin rechnen sie nicht für dich aus — Stunden und Material trägst du selbst ein.
Was muss in einem Angebot als Handwerker stehen?
Für das Angebot selbst gibt es keinen gesetzlichen Pflichtkatalog wie für die Rechnung. In der Praxis gehören hinein: Absender und Empfänger mit voller Anschrift, Angebotsnummer, Datum, Betreff, eine Leistungsbeschreibung je Position mit Menge und Preis, Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme, Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, Bindefrist und ein Hinweis darauf, was nicht enthalten ist. Rechtlich vorgeschrieben sind bei Privatkunden die Angabe des Gesamtpreises und — wenn ein Widerrufsrecht besteht — die Widerrufsbelehrung. Eingetragene Kaufleute und GmbHs müssen zusätzlich die Angaben für Geschäftsbriefe machen.
Ist ein Angebot verbindlich?
Grundsätzlich ja. Nach § 145 BGB ist gebunden, wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt — es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen. Nimmt der Kunde das Angebot unverändert an, ist der Vertrag geschlossen. Wer sich Spielraum lassen will, kennzeichnet das Angebot als freibleibend oder setzt eine kurze Bindefrist.
Wie lange ist ein Handwerker-Angebot gültig?
So lange, wie du es bestimmst. Setzt du eine Frist, kann die Annahme nur innerhalb dieser Frist erfolgen (§ 148 BGB). Ohne eigene Frist gilt der Zeitraum, in dem du die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darfst (§ 147 BGB) — das ist auslegungsbedürftig und damit streitanfällig. Üblich sind zwei bis vier Wochen; bei stark schwankenden Materialpreisen auch weniger.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Das Angebot nennt einen Preis, an den du gebunden bist. Der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung der voraussichtlichen Kosten und steht unter dem Vorbehalt, dass sich der Aufwand anders entwickelt. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du sie unverzüglich anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB). Kündigt der Kunde deshalb, bleibt dir nur der Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB. Entscheide dich, was du schreibst, und nenne es auch so.
Darf ich einen Kostenvoranschlag berechnen?
Nur, wenn es vereinbart ist. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Wer für Aufmaß, Planung und Kalkulation Geld sehen will, muss das vorher ansprechen und festhalten — zum Beispiel als Planungspauschale, die bei Auftragserteilung verrechnet wird.
Brutto oder netto — wie weise ich die Preise gegenüber Privatkunden aus?
Beides, aber mit klarer Gewichtung. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis anzugeben, und bei aufgegliederten Preisen ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 PAngV). Zeig die Nettosumme, darunter die Umsatzsteuer mit Satz und Betrag und darunter groß die Bruttosumme. Gegenüber gewerblichen Kunden ist Netto die übliche Darstellung.
Brauche ich eine Widerrufsbelehrung im Angebot?
Wenn der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb deiner Geschäftsräume oder im Fernabsatz zustande kommt — also beim Kunden zu Hause, auf der Baustelle oder per E-Mail —, besteht ein Widerrufsrecht (§ 312g BGB) und der Kunde muss ordnungsgemäß belehrt werden. Weil das Angebot in der Praxis das Papier ist, das unterschrieben wird, gehört die Belehrung dorthin. Verwende dafür das gesetzliche Muster aus Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB und das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2. Ob im Einzelfall eine Ausnahme greift, solltest du fachlich klären lassen — verlass dich nicht darauf, dass eine Maßanfertigung das Widerrufsrecht automatisch ausschließt.
Muss ich die Arbeitskosten im Angebot getrennt ausweisen?
Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll aber fast immer. Privatkunden können 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG); Materialkosten zählen nicht dazu, und die Zahlung muss unbar auf dein Konto erfolgen. Begünstigt sind Leistungen im Haushalt des Kunden — Arbeitszeit in deiner Werkstatt zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht dazu. Weise deshalb den Anteil aus, der tatsächlich beim Kunden erbracht wird.
Wie lange muss ich Angebote aufbewahren?
Angebote sind Handelsbriefe. Empfangene und abgesandte Handelsbriefe sind nach § 257 HGB sechs Jahre aufzubewahren; die Abgabenordnung sieht in § 147 AO dieselbe Frist vor. Buchungsbelege haben eine längere Frist. Praktisch heißt das: Ein Angebot wegzuwerfen, weil daraus kein Auftrag wurde, ist keine gute Idee — es ist außerdem die beste Grundlage für die eigene Nachkalkulation.